Regierung von Unterfranken
WICHTIGE ANORDNUNG!
Betrifft die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von zu Gefährdungs- und Befallsgebieten erklärten Wäldern und Grundstücken sowie dort lagernder Walderzeugnisse.
Auf Bitten der Regierung von Unterfranken wird auf folgende Bekanntmachung hingewiesen:
(Auszug)
Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer; Buchdrucker, Kupferstecher, Lärchenborkenkäfer und Nordischer Fichtenborkenkäfer
Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken vom 15.01.2019
(Az.: 11-7833-1-1)
Die Regierung von Unterfranken erlässt auf Antrag der Bayer. Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft gemäß § 6 Abs. 3 Nr.1 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.02.2012 (BGBl. I S. 148), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 84 des Gesetzes vom 18.07.2016 (BGBl. I S. 1666) und gemäß §§ 2, 3, 4 und 6 der Landesverordnung zur Bekämpfung der schädlichen Insekten in den Wäldern (BayRS 7903-3-L), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.12.2017 (GVBl S. 589), folgende
Anordnung:
1.
Gefährdungs- und Befallsgebiete
Die Nadelwälder (Rein- und Mischbestände) sowie die Grundstücke, auf denen innerhalb einer Entfernung von 500 m von diesen Wäldern unentrindetes Nadelholz lagert, werden im Regierungsbezirk Unterfranken zu Gefährdungs- und Befallsgebieten des Buchdruckers, Kupferstechers, Lärchenborkenkäfers und Nordischen Fichtenborken-käfers erklärt (§ 3 Abs. 1 der Landesverordnung).
(Ende des Auszugs)
Es werden den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von zu Gefährdungs- und Befallsgebieten erklärten Wäldern und Grundstücken sowie dort lagernder Walderzeugnisse im Weiteren umfangreiche Überwachungs-, Anzeige-, Bekämpfungs- und zwingende Erklärungspflichten auferlegt. Die Einzelheiten dieser bußgeldbewerten Allgemeinverfügung entnehmen Sie wegen des größeren Umfangs der Veröffentlichung dem Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 2/2019 vom 28.01.2019 oder
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/assets/service/pub/amtsblatt/2019/ausgabe_2_seiten_5_-12_mit_jahresinhaltsübersicht_2018.pdf