Ferienpass Landkreis Würzburg 2024
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Gültigkeit: Freitag, 26. Juli, bis einschließlich Montag, 9. September 2024 Kosten: 0 bis einschließlich 5 Jahre: 5,00 €, Ab 6 Jahre: 10,00 € Verantwortlich: Amt für Jugend und Familie Würzburg / Kommunale Jugendarbeit
Der Ferienpass 2024 hat wieder viel im Gepäck!
Gültigkeit: Freitag, 26. Juli bis einschließlich Montag, 9. September 2024
Kosten: ACHTUNG ÄNDERUNG! von 0 bis einschließlich 5 Jahre: 5,00 €, ab 6 Jahre: 10,00 €
Verantwortlich: Amt für Jugend und Familie Würzburg / Kommunale Jugendarbeit
Wie im letzten Jahr gibt es auch dieses Jahr für Kinder und Jugendliche, aber auch als Familie, viel Spannendes zu entdecken.
Was bietet der Ferienpass?
- Viele Gutscheine, Vergünstigungen, kostenlose und ermäßigte Eintritte für zum Beispiel Kletterwaldbesuche, Schwimmbadeintritte, Freizeitparks, Museen und vieles mehr.
- Sommerferienprogramm für den Landkreis Würzburg wie zum Beispiel Reitferien, Kreativangebote, Englischkurse, Computerkurse und weitere spannende Angebote.
- Familienangebote, Wanderwege, Spielplatzempfehlungen, Angebote und Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche & Familien
Wer bekommt den Ferienpass?
- Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Würzburg von 0 bis einschließlich 17 Jahren sowie Kinder und Jugendliche, die ihre Ferien im Landkreis Würzburg verbringen.
- Mit dem Ferienpass haben ab diesem Jahr zwei erwachsene Begleitpersonen die Möglichkeit ein Angebot, bei entsprechender Kennzeichnung unter dem Punkt „Kosten“, mit zu nutzen.
- Der Ferienpass ist nicht übertragbar!
- ACHTUNG! Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO vom 25.05.2018) weisen wir darauf hin, dass die bei der Ferienpassausgabe erhobenen Daten (Name + Geburtsdatum) an die Kommunale Jugendarbeit weitergeleitet und dort im Rahmen der Aufbewahrungsfristen gespeichert werden.
Wie und wo bekommt man einen Ferienpass?
Ferienpassausgabe im Rathaus Hettstadt und Greußenheim voraussichtlich ab Dienstag, 16. Juli (solange der Vorrat reicht).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Ferienpass kostenlos ausgegeben werden:
- ab dem dritten Kind einer Familie, sofern der Ferienpass vom ersten und zweiten Kind käuflich erworben wurde
- Kinder von Bürgergeld-/Sozialhilfe-Empfängern
- Kinder von Asylbewerbern
- arbeitslose Jugendliche
- Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung
- Kinder in Pflegefamilien
- Kinder und Heranwachsende mit begründetem Bedarf durch den Allgemeinen Sozialdienst
- Kinder von Wohngeld- und Lastenzuschuss-Empfängern
Aktuelle Informationen, der Veranstaltungskalender und das Sommerferienprogramm 2024 sind zu finden unter www.jugend-landkreis-wue.de
Schöne Ferien wünscht euch das Team der kommunalen Jugendarbeit